Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fassung vom 15.10.2026
Teil 1 – Allgemeiner Teil
Aufbau dieser Geschäftsbedingungen
Die Geschäftsbedingungen der Produktivo GmbH bestehen aus diesem Allgemeinen Teil sowie den jeweils einschlägigen Besonderen Bedingungen:
- Teil 2 – Besondere Bedingungen für Seminare, Coachings und Keynotes
- Teil 3 – Besondere Bedingungen für digitale Inhalte und die Lernplattform
- Teil 4 – Besondere Bedingungen für KI-, Automatisierungs- und Agenturdienstleistungen
- Teil 5 – Besondere Bedingungen für Wartung, Support und Managed Services
- Teil 6 – Besondere Bedingungen für öffentliche Veranstaltungen und Ticketverkauf
- Anlage – Drittanbieter und Plattformen
Der Allgemeine Teil gilt für alle Leistungen. Welche Besonderen Bedingungen zusätzlich gelten, ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der
Produktivo GmbH, Max-Planck-Str. 6–8, 50858 Köln, vertreten durch den Geschäftsführer Dominic Michels, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 97613, USt-IdNr. DE322781518, Tel. 0221 80166-457, info@produktivo.com (nachfolgend „Produktivo", „wir" oder „Anbieter")
und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde").
(2) Die AGB gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sowie gegenüber Verbrauchern. Einzelne Bestimmungen gelten ausdrücklich nur gegenüber Verbrauchern oder nur gegenüber Unternehmern; dies ist jeweils kenntlich gemacht.
(3) Verbraucher ist jede natürliche Person, die das Geschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Geschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(4) Die Leistungen aus Teil 4 (KI-, Automatisierungs- und Agenturdienstleistungen) und Teil 5 (Wartung, Support und Managed Services) richten sich ausschließlich an Unternehmer. Darüber hinaus richten sich einzelne Bestimmungen der Teile 2 und 3 ausschließlich an Unternehmer (insbesondere Teil 2 § 11 – B2B-Coaching- und Beratungsprogramme – sowie Teil 3 § 10 – Plattformbereitstellung für eigene Inhalte des Kunden); dies ist dort jeweils kenntlich gemacht.
(5) Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Produktivo stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn Produktivo in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.
(6) Diese AGB gelten in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung auch für alle künftigen gleichartigen Geschäfte mit demselben Kunden, ohne dass es einer erneuten Einbeziehung bedarf.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website, in Broschüren oder in sonstigen Werbemitteln stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
(2) Individuelle Angebote von Produktivo (z. B. schriftliche Angebote, Kostenvoranschläge) sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein als verbindlich bezeichnetes Angebot gilt bis zum darin genannten Datum („Gültig bis"); fehlt eine Angabe, beträgt die Bindungsfrist 14 Tage ab Angebotsdatum.
(3) Der Vertrag kommt zustande durch a) Annahme des Angebots durch den Kunden in Textform (z. B. unterschriebene Auftragsbestätigung, E-Mail) oder b) Auftragsbestätigung durch Produktivo nach einer Bestellung des Kunden oder c) Beginn der Leistungsausführung durch Produktivo.
(4) Bei Buchungen über ein Online-Buchungs- oder Registrierungssystem richtet sich der Vertragsschluss zusätzlich nach den jeweiligen Besonderen Bedingungen.
(5) Online-Bestellung über einen Bestelllink (Unternehmer). Für Leistungen nach Teil 4 und Teil 5 kann Produktivo dem Kunden einen persönlichen Bestelllink zur Verfügung stellen. Die dort aufgeführten Leistungen, Preise, Laufzeiten und Vertragsunterlagen (insbesondere Leistungsbeschreibung, diese AGB und der Vertrag zur Auftragsverarbeitung, jeweils mit Fassungsdatum) stellen ein verbindliches Angebot von Produktivo dar, das bis zum angegebenen Ablaufdatum des Links gilt. Der Kunde nimmt es an, indem er die Zustimmung zu den Vertragsunterlagen erklärt, die Zahlungsdaten hinterlegt und die Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen" betätigt. Mit dem Absenden kommt der Vertrag zustande; Vertragsbeginn ist der Tag der Bestellung (Bestelltag), soweit auf der Bestellseite nichts anderes angegeben ist. Vor dem Absenden kann der Kunde seine Angaben prüfen und korrigieren. Produktivo bestätigt den Vertragsschluss unverzüglich in Textform (Bestellbestätigung) und stellt dem Kunden die Vertragsunterlagen in speicherbarer Form zur Verfügung. Die Online-Bestellung steht ausschließlich Unternehmern offen; der Kunde bestätigt bei der Bestellung, als Unternehmer (§ 14 BGB) und zur Vertretung des bestellenden Unternehmens berechtigt zu handeln.
§ 3 Rangfolge der Bedingungen
Bei Widersprüchen zwischen den vertraglichen Regelungen gilt folgende Rangfolge (vorrangige Regelung zuerst):
- individuelle Vereinbarungen und Auftragsbestätigungen im Einzelfall (§ 305b BGB),
- die einschlägigen Besonderen Bedingungen (Teile 2–6) einschließlich Anlagen,
- dieser Allgemeine Teil,
- die gesetzlichen Vorschriften.
Kombinations-/Bündelangebote: Gelten für eine Leistung mehrere Besondere Bedingungen (z. B. „Coaching mit Mitgliederbereich" – Teil 2 + Teil 3; oder Einrichtung mit Wartung – Teil 4 + Teil 5), bilden diese zusammen mit dem Angebot bzw. der THB einen einheitlichen Vertrag. Das Angebot bzw. die THB bestimmt den einheitlichen Leistungsumfang, die Laufzeit und die Vergütung. Soweit Besondere Bedingungen einander widersprechen, gehen die für die Hauptleistung einschlägigen Bestimmungen vor; die übrigen Besonderen Bedingungen gelten für ihren jeweiligen Leistungsgegenstand ergänzend.
§ 4 Leistungsumfang und Leistungsänderungen
(1) Art und Umfang der von Produktivo geschuldeten Leistungen ergeben sich abschließend aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung und den jeweils einschlägigen Besonderen Bedingungen. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen keine vertragliche Beschaffenheitsangabe dar.
(2) Soweit für die Leistungserbringung Beiträge oder Plattformen Dritter eingesetzt werden, gilt § 8 sowie die Anlage „Drittanbieter und Plattformen".
(3) Produktivo ist berechtigt, Leistungen in zumutbarem Umfang weiterzuentwickeln, technisch anzupassen oder zu verbessern, soweit der vertraglich geschuldete Leistungsumfang dadurch nicht eingeschränkt wird und berechtigte Interessen des Kunden gewahrt bleiben.
§ 5 Preise, Zahlung, Verzug, Aufrechnung
(1) Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Sofern nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich die Preise gegenüber Unternehmern netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer; gegenüber Verbrauchern sind die Preise als Gesamtpreise inklusive Umsatzsteuer ausgewiesen.
(2) Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Einmalige Leistungen (z. B. Einrichtung/Setup) werden – soweit die Besonderen Bedingungen nichts Abweichendes (z. B. eine Anzahlung) regeln – mit Abnahme bzw. Leistungserbringung fällig; wiederkehrende Leistungen (z. B. Abonnements, Wartung) werden – soweit in den Besonderen Bedingungen nicht abweichend geregelt – monatlich im Voraus abgerechnet.
(3) Verbrauchsabhängige Entgelte (z. B. Telefonie-Minuten, Nachrichten) werden nach tatsächlichem Verbrauch monatlich nachträglich abgerechnet.
(4) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist Produktivo berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen (gegenüber Verbrauchern 5 Prozentpunkte, gegenüber Unternehmern 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz). Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
(5) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Produktivo anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Gegenüber Verbrauchern gelten diese Einschränkungen nicht für Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis.
(6) Preisanpassung bei Dauerschuldverhältnissen: Bei Verträgen mit wiederkehrenden Leistungen ist Produktivo berechtigt, die Entgelte anzupassen, wenn und soweit sich die Kosten für von Dritten bezogene Leistungen (insbesondere Lizenz-, Plattform- oder Telekommunikationskosten) ändern oder sich die allgemeinen Kosten der Leistungserbringung verändern. Produktivo wird Preiserhöhungen mindestens sechs Wochen im Voraus in Textform ankündigen; beruht die Erhöhung auf einer Preisänderung eines Drittanbieters, kündigt Produktivo sie unverzüglich nach eigener Kenntnis an, mindestens jedoch drei Wochen vor ihrem Wirksamwerden. Dem Kunden steht im Fall einer Erhöhung ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu; Einzelheiten regeln die Besonderen Bedingungen (Teil 5).
(7) SEPA-Lastschrift und Kartenzahlung. Hat der Kunde ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt (z. B. bei der Online-Bestellung über den Zahlungsdienstleister Stripe), zieht Produktivo fällige Beträge zum jeweiligen Fälligkeitstag ein. Die Vorabankündigung (Pre-Notification) erfolgt spätestens einen Bankarbeitstag vor dem Einzug, z. B. mit der Rechnung, der Bestellbestätigung oder einem einmal mitgeteilten Zahlungsplan für wiederkehrende Beträge gleicher Höhe. Der Kunde sorgt zum Fälligkeitstag für ausreichende Deckung. Kosten einer Rücklastschrift, die der Kunde zu vertreten hat (z. B. mangelnde Deckung, unberechtigter Widerspruch, falsche Kontodaten), trägt der Kunde; dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Für hinterlegte Kreditkarten gilt Satz 1 entsprechend. Bei Zahlung per Lastschrift oder Karte entfällt das Zahlungsziel nach Absatz 2; maßgeblich ist der Fälligkeitstag.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt Produktivo alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Daten, Zugänge und Inhalte rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form unentgeltlich zur Verfügung und benennt eine*n verantwortliche*n Ansprechpartner*in.
(2) Der Kunde ist für die inhaltliche Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte und Daten verantwortlich und stellt sicher, dass er zu deren Nutzung berechtigt ist und keine Rechte Dritter entgegenstehen.
(3) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nach, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Mehraufwände, die Produktivo durch verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Mitwirkung entstehen, kann Produktivo nach Aufwand zu den vereinbarten bzw. üblichen Sätzen gesondert berechnen.
§ 7 Einsatz von Subunternehmern und Drittanbietern
(1) Produktivo ist berechtigt, zur Erbringung der Leistungen Subunternehmer und Drittanbieter (z. B. Plattform-, Software- und Telekommunikationsdienste) einzusetzen. Eine Übersicht der typischerweise eingesetzten Drittanbieter sowie der jeweiligen Verantwortlichkeiten enthält die Anlage „Drittanbieter und Plattformen".
(2) Soweit Produktivo Leistungen Dritter weitervermittelt oder weiterverkauft, gelten ergänzend deren Nutzungs- und Vertragsbedingungen. Produktivo weist den Kunden hierauf in den Besonderen Bedingungen (insbesondere Teil 4 und Teil 5) hin. Der Einsatz Dritter lässt die vertragliche Verantwortlichkeit von Produktivo gegenüber dem Kunden im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs unberührt; für die Verfügbarkeit und den Betrieb der Plattformen Dritter gelten die Regelungen der Besonderen Bedingungen.
(3) Die datenschutzrechtlichen Rollen und Verantwortlichkeiten ergeben sich aus § 9 sowie der Anlage und den gesondert abzuschließenden Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung.
§ 8 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien verpflichten sich, alle nicht offenkundigen geschäftlichen und technischen Informationen sowie Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke des Vertrages zu verwenden.
(2) Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren, von dritter Seite ohne Vertraulichkeitsbindung erlangt wurden oder unabhängig entwickelt wurden, sowie soweit eine Offenlegung gesetzlich oder behördlich vorgeschrieben ist.
(3) Die Pflichten aus diesem Paragraphen gelten für die Dauer des Vertragsverhältnisses und für einen Zeitraum von drei Jahren nach dessen Beendigung fort.
§ 9 Datenschutz
(1) Produktivo verarbeitet personenbezogene Daten nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten der Website-Besucher und Kunden ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter https://produktivo.com/datenschutz.
(2) Soweit Produktivo im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet (insbesondere bei Einrichtung, Betreuung und Wartung von KI- und Automatisierungslösungen), schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) nach Art. 28 DSGVO. Der AVV geht den Regelungen dieser AGB in datenschutzrechtlichen Fragen vor.
(3) Soweit für die Leistungserbringung Plattformen Dritter eingesetzt werden, die personenbezogene Daten verarbeiten, gilt: Bezieht Produktivo die Plattform im eigenen Namen (z. B. als Reseller), ist der Anbieter Unterauftragsverarbeiter von Produktivo und wird im AVV zwischen Produktivo und dem Kunden geführt; ein eigener AVV des Kunden mit dem Anbieter ist dann nicht erforderlich. Bezieht der Kunde die Plattform selbst (eigener Vertrag oder Account), schließt er den erforderlichen AVV unmittelbar mit dem Anbieter. In jedem Fall bleibt der Kunde als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung verantwortlich, insbesondere für die Information der betroffenen Personen und die Einholung erforderlicher Einwilligungen. Einzelheiten regeln die Besonderen Bedingungen und die Anlage.
§ 10 Haftung
(1) Produktivo haftet unbeschränkt a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, b) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, c) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie d) im Umfang einer von Produktivo übernommenen Garantie.
(2) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) – also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf – ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung von Produktivo ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für die leicht fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Produktivo.
(5) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 11 Höhere Gewalt
(1) Produktivo haftet nicht für die Nichterfüllung oder Verzögerung von Leistungen, soweit diese auf Ereignissen höherer Gewalt beruhen. Als höhere Gewalt gelten alle von Produktivo nicht zu vertretenden, unvorhersehbaren Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs, insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Terror, Streik, behördliche Maßnahmen sowie der Ausfall von Telekommunikationsnetzen oder Infrastruktur Dritter.
(2) Produktivo wird den Kunden über den Eintritt höherer Gewalt unverzüglich informieren. Vereinbarte Fristen verlängern sich um die Dauer der Behinderung. Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als sechs Wochen an, sind beide Parteien berechtigt, den betroffenen Vertrag bzw. die betroffene Leistung zu kündigen; bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
§ 12 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbrauchern steht bei im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten und Voraussetzungen ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung (Anlage „Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular"), die dem Verbraucher vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wird.
(2) Das Widerrufsrecht erlischt bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen vorzeitig, wenn Produktivo die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher hierzu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.
(3) Bei Verträgen über digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen gelten die besonderen Erlöschensregelungen der §§ 356 Abs. 5, 327 ff. BGB; Einzelheiten regeln die Besonderen Bedingungen (Teil 3).
(4) Dieser Paragraph gilt nur gegenüber Verbrauchern und nur für die Leistungen aus Teil 2, Teil 3 und – soweit dort auf diesen Paragraphen verwiesen wird – Teil 6.
§ 13 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Die Laufzeit, die Kündigungsfristen und die Voraussetzungen einer Verlängerung richten sich nach den jeweils einschlägigen Besonderen Bedingungen.
(2) Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Produktivo insbesondere vor bei erheblichem Zahlungsverzug des Kunden oder bei schwerwiegenden Verstößen gegen wesentliche Vertragspflichten.
(3) Kündigungen bedürfen mindestens der Textform.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Textform / Änderungen: Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses. Individuelle Vereinbarungen haben stets Vorrang (§ 305b BGB).
(2) Änderung dieser AGB: Produktivo ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies aus triftigem Grund (z. B. geänderte Rechtslage, höchstrichterliche Rechtsprechung, geänderte Marktbedingungen oder geänderte Leistungen Dritter) erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Produktivo wird dem Kunden die geänderten Bedingungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitteilen. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen ab Zugang und setzt er die Nutzung fort, gelten die Änderungen als angenommen; hierauf wird Produktivo in der Mitteilung gesondert hinweisen. Bei Widerspruch ist Produktivo berechtigt, das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen.
(3) Abtretung: Der Kunde kann Rechte aus dem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von Produktivo in Textform auf Dritte übertragen. § 354a HGB bleibt unberührt.
(4) Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird.
(5) Erfüllungsort und Gerichtsstand: Erfüllungsort ist der Sitz von Produktivo (Köln). Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz von Produktivo in Köln. Produktivo ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
(6) Verbraucherstreitbeilegung: Produktivo ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und nimmt daran nicht teil.
(7) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer oder undurchführbarer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.